Nutzungsbedingungen BEOSinvest App

1. Geltungsbereich
Durch die Installation oder Nutzung der BEOSinvest App (Applikation) stimmt der Lizenznehmer den nachfolgenden Nutzungsbedingungen uneingeschränkt zu. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die BEOS AG (Lizenzgeber) stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand
(1) Dem Lizenznehmer wird seitens des Lizenzgebers eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Applikation übertragen. Der Lizenzgeber ist alleiniger Inhaber sämtlicher Urheber-, Marken- und sonstiger Schutzrechte, die an der Applikation bestehen. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers, Unterlizenzen zu erteilen oder die Applikation zu kopieren.
(2) Die Nutzung der Applikation unterliegt ferner den Nutzungsbedingungen und der Endnutzervereinbarung des Apple App Stores.

3. Funktionsumfang der Applikation
(1) Durch die Eingabe bestimmter Kennzahlen kann der Lizenznehmer mithilfe der Applikation eine Berechnung über eine Immobilie durchführen. Die Berechnung wird automatisch durchgeführt und unterliegt keinerlei Kontrolle durch den Lizenzgeber. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der eingegebenen Kennzahlen, der voreingestellten Werte oder des Rechenergebnisses sowie der tatsächlichen Werthaltigkeit der Immobilie. Insbesondere stellt die Berechnung keinerlei Beratung durch den Lizenzgeber dar und ersetzt nicht die ausführliche Überprüfung und Due Diligence der Immobilie durch den Lizenznehmer vor einer Kaufentscheidung.
(2) Der Lizenznehmer wird die Applikation nicht verändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke herstellen.

4. Aktualisierungen und Erweiterungen
Der Lizenzgeber kann die Applikation jederzeit aktualisieren oder erweitern. Erweiterungen der Applikation können als In-App-Kaufmöglichkeiten ausgestaltet sein, wodurch dem Lizenznehmer zusätzliche Kosten entstehen, die dem Lizenznehmer vor dem Kauf angezeigt werden. Die Aktualisierungen und Erweiterungen unterliegen ebenfalls diesen Nutzungsbedingungen.

5. Bereithaltung der Applikation
Der Lizenzgeber ist lediglich zur Bereithaltung der Applikation verpflichtet. Für die Übertragung der Applikation ist alleinig der Internet- oder Mobilfunkanbieter des Lizenznehmers verantwortlich. Für die Übertragung der Applikation können dem Lizenznehmer zusätzliche Kosten entsprechend seines Internet- oder Mobilfunkvertrages entstehen, die alleinig durch den Lizenznehmer zu tragen sind.
(1) Ansprüche des Lizenznehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus    deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers aus einer Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit. (3) Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (4) Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetzes oder aus der Übernahme einer Garantie bleiben von den Absätzen 1 bis 3 unberührt.

6. Haftung
(1) Ansprüche des Lizenznehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus    deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers aus einer Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit. (3) Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (4) Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetzes oder aus der Übernahme einer Garantie bleiben von den Absätzen 1 bis 3 unberührt.

7. Datenschutz
Die vom Lizenznehmer eingegebenen Kennzahlen und Daten werden dem Lizenzgeber nicht übermittelt oder von diesem verarbeitet und gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzrichtlinie des Apple App Stores.

8. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Lizenzeinräumung ist Berlin, wenn der Lizenznehmer Kaufmann ist.
(3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung
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